Hauptamtlich Lehrende Alle Personen gemäß § 6 Abs. 2 unter analoger Anwendung von § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnung. Literaturhinweise Spezifische Fachliteratur, abhängig vom Thema und Projektsponsor 22 Wisse [...] Hauptamtlich Lehrende Alle Personen gemäß § 6 Abs. 2 unter analoger Anwendung von § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnung. Literaturhinweise Spezifische Fachliteratur, abhängig vom Thema 24 Auslandssemester Modulnr [...] gte/r 27 Prof. Dr. Kaul Hauptamtlich Lehrende Alle Personen gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 3 der Prüfungsordnung Literaturhinweise Spezifische Fachliteratur, abhängig vom Thema 28 Kolloquium Modulnr./-kürzel:
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ECTS-Punkte Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Christoph Beck Prüfende/r Alle Personen gemäß § 6 der Prüfungsordnung Literaturhinweise Spezifische Fachliteratur, abhängig vom Thema 35 | S e i t e Kolloquium Modulnr [...] ECTS-Punkte Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Christoph Beck Prüfende/r Alle Personen gemäß § 6 der Prüfungsordnung Literaturhinweise Spezifische Fachliteratur, abhängig vom Thema Wissenschaftliche Methoden-Kompetenz
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einem Betreuer vereinbart hat. 7 Prüfungsformen Bachelorarbeit als Bachelorarbeit gemäß § 15 Prüfungsordnung. (schriftlich - 12 Wo.) 6 8 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Bestehen der [...] Teilprüfungen 03XX1690 - Bachelorarbeit (Sc) Bestehen der Bachelorarbeit (03XX1690) gemäß § 15 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Gewässerkunde und Wasserwirtschaft” an der Hochschule Koblenz und [...] Kompetenzen aus 03XX1690 7 Prüfungsformen Mündliche Abschlussprüfung (Kolloquium) gemäß § 16 Prüfungsordnung in Form eines ca. 30-minütigen Vortrags mit anschließender bis zu 30-minütigen Diskussion 8
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gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und [...] mündlicher Prüfungen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Anlage 2: Prüfplan, als Anlage zur Prüfungsordnung nachgekommen. Für den Fall, dass in einem Modul mehrere Prüfungsformen und / oder unterschiedliche [...] gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und
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gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und [...] mündlicher Prüfungen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Anlage 2: Prüfplan, als Anlage zur Prüfungsordnung nachgekommen. Für den Fall, dass in einem Modul mehrere Prüfungsformen und / oder unterschiedliche [...] gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und
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gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und [...] mündlicher Prüfungen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Anlage 2: Prüfplan, als Anlage zur Prüfungsordnung nachgekommen. Für den Fall, dass in einem Modul mehrere Prüfungsformen und / oder unterschiedliche [...] gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und
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gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und [...] mündlicher Prüfungen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Anlage 2: Prüfplan, als Anlage zur Prüfungsordnung nachgekommen. Für den Fall, dass in einem Modul mehrere Prüfungsformen und / oder unterschiedliche [...] gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und
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gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und [...] mündlicher Prüfungen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Anlage 2: Prüfplan, als Anlage zur Prüfungsordnung nachgekommen. Für den Fall, dass in einem Modul mehrere Prüfungsformen und / oder unterschiedliche [...] gegenseitig ausschließend) „u“ bedeutet „und“ Gemäß HochSchG §26 Abs. 2 Nr. 6 und 8 müssen Prüfungsordnungen Bestimmungen enthalten über: die Anzahl, die Art und die Gegenstände der Modulprüfungen und
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(Forschungswerkstatt) sowie die etwaig fehlenden Leistungen im Sinne von § 3 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung. Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten bestandene Prüfungsleistung Zu erbringende
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