betreffenden Sitzungen zulassen. (3) Im Übrigen gelten für die Zertifikatsstudiengänge die gemäß Prüfungsordnung des Studiengangs bzw. Fachbereiches für diesen allgemein geltenden Zuständigkeits- und Verfa [...] renden über ein breites Grundlagenwissen verfügen. (2) Als mündliche Prüfungen im Sinne der Prüfungsordnung gelten Prüfungsgespräche, mündlich vorgetragene Präsentationen, Kolloquien, Vorträge und ver
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betreffenden Sitzungen zulassen. (3) Im Übrigen gelten für die Zertifikatsstudiengänge die gemäß Prüfungsordnung des Studiengangs bzw. Fachbereiches für diesen allgemein geltenden Zuständigkeits- und Verfa [...] renden über ein breites Grundlagenwissen verfügen. (2) Als mündliche Prüfungen im Sinne der Prüfungsordnung gelten Prüfungsgespräche, mündlich vorgetragene Präsentationen, Kolloquien, Vorträge und ver
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ECTS-Punkte Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Christoph Beck Prüfende/r Alle Personen gemäß § 6 der Prüfungsordnung Literaturhinweise Spezifische Fachliteratur, abhängig vom Thema 35 | S e i t e Kolloquium Modulnr [...] ECTS-Punkte Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Christoph Beck Prüfende/r Alle Personen gemäß § 6 der Prüfungsordnung Literaturhinweise Spezifische Fachliteratur, abhängig vom Thema Wissenschaftliche Methoden-Kompetenz
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https://dlr-pt-dualstudieren.de/ Abschlussprüfung/Prüfungsordnung u Modulprüfungen, Bachelor-Thesis und Kolloquium u Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung des Studiengangs Bachelor of Arts Forschungs- und [...] +49 2642 932-298 studienberatung-gus@rheinahrcampus.de Abschlussprüfung/Prüfungsordnung u Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung des Studiengangs Bachelor of Arts Gesundheits- und Sozialmanagement u Mo [...] studienberatung-gus@rheinahrcampus.de Abschlussprüfung/Prüfungsordnung P Modulprüfungen, Bachelor-Thesis und Kolloquium P Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung des Studien- gangs Bachelor of Arts Gesundheits-
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des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. F
des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. F
des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. F
des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. F
des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. F
einem Betreuer vereinbart hat. 7 Prüfungsformen Bachelorarbeit als Bachelorarbeit gemäß § 15 Prüfungsordnung. (schriftlich - 12 Wo.) 6 8 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Bestehen der [...] Teilprüfungen 03XX1690 - Bachelorarbeit (Sc) Bestehen der Bachelorarbeit (03XX1690) gemäß § 15 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Gewässerkunde und Wasserwirtschaft” an der Hochschule Koblenz und [...] Kompetenzen aus 03XX1690 7 Prüfungsformen Mündliche Abschlussprüfung (Kolloquium) gemäß § 16 Prüfungsordnung in Form eines ca. 30-minütigen Vortrags mit anschließender bis zu 30-minütigen Diskussion 8
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