Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für den Nachweis vom Vorpraktikum? Hierzu ist per E-Mail ein Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Gibt es eine Anwesenheitspflicht? Es besteht
Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt des Prüfungsbewerbers liegt. • der Antrag erfolgt schriftlich (keine E-Mail) mit unserem Formular A „Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2“. • dem Antrag