Prof. Dr. Stefan Sell ist Professoer für Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik bei uns am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Häufig wird er als Interviewpartner für Presse, für Rundfunk
den Studiengang informieren. In einer einstündigen Videokonferenz stellen Studierende, Professorinnen/Professoren und Mitarbeitende den RheinAhrCampus vor und geben einen Einblick in die verschiedenen
nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nstunden. § 4 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an drei Professorinnen oder Professoren (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 HochSchG), eine sachkundige Fachfrau oder ein sachkundiger Fachmann mit Hoc [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] einschlägig. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Hochschule Koblenz Seite 79 (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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können Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nkte. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: 1. drei Professorinnen oder Professoren, 2. ein studentisches Mitglied und 3. ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. (2) Nr. 3 und [...] der Prüfungsausschuss. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] rpunkte. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierten, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] entfällt § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] der Prüfungsausschuss. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierten, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] entfällt § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] der Prüfungsausschuss. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] Seite 52 § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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hr mit ab, aus dem deutlich wird, dass der Professor/ die Profes- sorin die Betreuung übernimmt) Bitte schreiben Sie nicht mehrere Professoren/Professorinnen an und warten Sie, bis Sie eine Zu-/Absage [...] und Recht II), die Anmeldefrist sowie die Anmeldung über das Papierformular!! Wie finde ich einen Professor der mich betreut und ein passendes Thema? Diese Frage steht im Zusammenhang mit der Frage, ob Sie [...] fragen Sie, insofern Sie bereits ein Team haben, in dem Semester vor Beginn Ihrer Praxisphase den Professor/die Professorin an, bei dem Sie Ih- re Projektphase absolvieren möchten. Hierbei können es sowohl
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