Bundesregierung baut Unterstützung von 300.000 Kindern von Geringverdienern aus

Änderung des Kinderzuschlags im Kabinett beschlossen


Der Kinderzuschlag wird künftig neben der bisherigen Geldleistung in Höhe von bis
zu 140 Euro auch Leistungen umfassen für
   * eintägige Schulausflüge,
   * die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
   * einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
   * die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Dies hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung zur Änderung des
Bundeskindergeldgesetzes beschlossen.

"Mit der Ausweitung des Kinderzuschlags sorgen wir dafür, dass die 300.000 Kinder
aus Familien, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurecht
kommen müssen, gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten",
sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zum heutigen Beschluss des
Kabinetts. "Ich habe mich dafür stark gemacht, dass auch Kinder von
Geringverdienern von Leistungen für Schulausflüge, Mittagsverpflegung und
Bildungsangeboten profitieren. Denn Familien, die für ihren Unterhalt hart
arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Hartz IV-Bezieher. Das
ist uns mit dem heutigen Gesetzesvorschlag gelungen."

Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, um ihren
eigenen Lebensunterhalt zu sichern, die aber nicht oder nicht vollständig den
Lebensunterhalt ihrer Kinder abdecken können. Mit dem Kinderzuschlag können sie
den Bedarf für ihre Kinder zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld decken
und müssen kein Arbeitslosengeld II beziehen. Die Kosten für den Kinderzuschlag
betragen derzeit 384 Millionen Euro, durch den heute beschlossenen Gesetzentwurf
zusätzlich 83 Millionen Euro jährlich für Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Der Kinderzuschlag wurde nach seiner Einführung 2005 im Jahr 2008
weiterentwickelt, auch um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern.
Dieses Ziel wurde erreicht. Heute vermeidet diese wichtige Familienleistung für
300.000 Kinder in 120.000 arbeitenden, aber gering verdienenden Familien die
Hilfebedürftigkeit.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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