Prof. Dr. Holger Philipps: Beitragsreihe „Der Anhang nach BilRUG – Inhalt und Gestaltung im Jahresabschluss der kleinen GmbH“

01.03.2016

Wirtschaftswissenschaften |

Teil 1: Einführung und Überblick, in: NWB Rechnungswesen - BBK 22/2015, S. 1036 – 1048.

Teil 2: Struktur und Postenerläuterungen, in: NWB Rechnungswesen – BBK 23/2015, S. 1091 – 1103.

Teil 3: Geänderte und neue „sonstige Angaben“, in: NWB Rechnungswesen – BBK 1/2016, S. 12 – 24.

Teil 4: Checkliste für die Erstellung des Anhangs der kleinen GmbH, in: NWB Rechnungswesen – BBK 3/2016, S. 123 - 134.

Kaum ist in der Anwendung der umfangreichen Neuerungen für den Anhang durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in der Rechnungslegungspraxis eine gewisse Routine eingekehrt, wurde mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) bereits die nächste Bilanzrechtsreform im HGB umgesetzt. Dieses Mal nicht angestoßen durch den nationalen Gesetzgeber, sondern auf EU-Ebene. Und dieses Mal insgesamt zwar weniger einschneidend als beim BilMoG, aber mit für den Anhang nicht minder zahlreichen Änderungen.

Das BilRUG setzt die durch den EU-Gesetzgeber neu gefasste EU-Bilanzrichtlinie um. Wesentliche Ziele dieser Neufassung waren u.a. die weitere Harmonisierung des bisherigen europäischen Bilanzrechtsrahmens infolge weiterer Intensivierung des innergemeinschaftlichen Handels sowie die weitere bürokratische Entlastung insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen. Aufgrund dessen wurden neben redaktionellen, auch strukturelle Änderungen kodifiziert sowie einige Informationspflichten für den Anhang neu aufgenommen, einige bisher bereits bestehende inhaltlich geändert und wenige auch gestrichen. Insbesondere wurden aber auch die größenabhängigen Erleichterungen bei Erstellung des Anhangs gänzlich neu justiert.

Diese Neuerungen werden den Anhang wesentlich berühren. Sie sind erstmals im Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Zur auch künftig rechtssicheren Erstellung des Anhangs müssen sich bilanzierende Unternehmen und ihre Berater möglichst frühzeitig mit den kommenden Anforderungen vertraut machen und vor allem darüber Kenntnis erlangen,

• welche Anhangvorschriften für sie nach BilRUG maßgebend sind,

• welche Informationsanforderungen diese Anhangvorschriften mit sich bringen,

• ob und wenn ja, welche größenabhängigen Erleichterungen die Anhangvorschriften vorsehen,

• welche Informationen dann genau im Anhang zu geben sind und

• durch welche beispielhaften Formulierungen diese Informationen in den Anhang aufgenommen werden können.

Alle genannten Aspekte werden in der genannten Beitragsreihe „Der Anhang nach BilRUG“ von Prof. Dr. Holger Philipps ausführlich und praxisgerecht für den Anhang der kleinen GmbH aufbereitet. Beitrag 1 gibt zum thematischen Einstieg einen Überblick über die Neuerungen zum Anhang mit ihrer Relevanz für die kleine GmbH. Er informiert dabei insbesondere auch über die neu definierten größenabhängigen sowie sonstigen Erleichterungen.

In den weiteren Beiträgen werden die strukturellen und inhaltlichen Neuerungen im Anhang der kleinen GmbH betreffend notwendige Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Beitrag 2) sowie bei den „sonstigen Angaben“, einschließlich Eckdaten zum bilanzierenden Unternehmen (Beitrag 3), erläutert und veranschaulicht. Zum Abschluss der Reihe beinhaltet Beitrag 4 eine neue, praxisgerechte Checkliste für die Erstellung des Anhangs der kleinen GmbH nach den durch das BilRUG geänderten Vorschriften.