oder Professoren im Ruhestand, Vertretungsprofessorinnen und –professoren, Gastprofessorinnen Nr. 08/2023 vom 23.08.2023 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 269 und –professoren, Ha [...] , Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren nach Ablauf ihrer Amtszeit, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren sowie Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren. Darüber hinaus können wiss [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben
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Geräte böten aber noch weitaus mehr Möglichkeiten für die Anwendung, so Prof. Dr. Johannes Stolz, Professor für Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Koblenz: „In der technischen Ausgestaltung
Die Exkursion findet regelmäßig im Rahmen einer Lehrveranstaltung von Prof. Georg Poensgen statt, Professor für Gebäudelehre und Entwerfen sowie Studiengangsleiter des Master-Studiengangs Architektur an der
oder Professoren im Ruhestand, Vertretungsprofessorinnen und –professoren, Gastprofessorinnen Nr. 08/2023 vom 23.08.2023 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 269 und –professoren, Ha [...] , Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren nach Ablauf ihrer Amtszeit, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren sowie Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren. Darüber hinaus können wiss [...] BfG an. Den Vorsitz übernimmt eine Professorin oder ein Professor der Hochschule Koblenz alternierend mit einer Professorin oder einem Professor der Universität Koblenz im dreijährigen Rhythmus. Das v
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Professorinnen oder Professoren im Ruhestand, Vertretungsprofessorinnen und -professoren, Gastprofessorinnen und -professoren, Habilitierte, Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren nach Ablauf ihrer [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche [...] BfG an. Den Vorsitz übernimmt eine Professorin oder ein Professor der Universität Koblenz alternierend mit einer Professorin oder einem Professor der Hochschule Koblenz im dreijährigen Rhythmus. Das vorsitzende
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] fsplan wird. Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche [...] erträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche [...] erträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche [...] erträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche [...] erträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] Umlaufverfahren treffen. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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