geänderte Vorgehensweise: Bitte melden sie sich für die Wahllehrveranstaltungen über mystudy an. Die Anmeldefrist beginnt am Donnerstag, 19.03.2020 um 16 Uhr und endet am Montag, 23.03.2020 um 8:00 Uhr. (Diese [...] (Diese kann ggf. und bei Bedarf verlängert werden.) Für die Master-Studierenden beginnt die Anmeldefrist am Montag, 23.03.2020 ab 16 Uhr (ohne Enddatum). Bis zum 23. März werden noch nicht alle Lehrveranstaltungen
Kooperation mit der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) durch – die ZFH hat die die Anmeldefrist für alle weiterbildende Fernstudiengänge verlängert. Interessenten können sich bis 31. Januar
erhalten haben. Um dem Fachbereich eine bessere Planungssicherheit zu geben, ist der 31.12.2017 die Anmeldefrist für die akademische Abschlussfeier. Alle weiteren Informationen zu Bezahlung etc. erhalten Sie
die Teilnahme an der Eignungsprüfung für das entsprechende Studienjahr beantragt wurde. (3) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juni des Jahres für das jeweils
die Teilnahme an der Eignungsprüfung für das entsprechende Studienjahr beantragt wurde. (3) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juni des Jahres für das jeweils
English as a Foreign Language mit 75 Punkten oder im Niveau vergleichbaren Testverfahren). (2) Die Anmeldefrist zur Überprüfung der besonderen Zugangsvoraussetzungen endet am 15. Juli. (3) Die Bewerberinnen
Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
English as a Foreign Language mit 75 Punkten oder im Niveau vergleichbaren Testverfahren). (2) Die Anmeldefrist zur Überprüfung der besonderen Zugangsvoraussetzungen endet am 15 Juli. (3) Die Bewerberinnen