Beruflich Qualifizierte mit Meister- und sonstigen beruflichen Fortbildungsabschlüssen

Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte haben einen Zugang zu allen Studiengängen ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses. Hierzu zählen beispielsweise auch Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Fachkaufleute IHK/HWK, Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen, wie staatlich geprüfte Techniker/innen oder staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und -wirte, und Absolventinnen und Absolventen vergleichbar landesrechtlich geregelter Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.